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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Schieds- und EiniIUNgsämtev.

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verbunden! Der Magistrat fügt hier eine Berechnung derStreitgegenstände ein, welche durchschnittlich in Berlin zugerichtlicher Schlichtung auf diesen: Gebiet kommen, undstützt darauf die Folgerung, daß die Unkosten der Wahl-anstaltcn nnd Zeitversäumnisse mehr als die Gesammt-snmme der streitigen Forderungen betragen würden. Oder,fährt der Magistrat fort, sollen die Wahlen nach Gewerkenvorgenommen werden? In Berlin sind ungefähr 100 ver-schiedene Gewerke vertreten. Man denke sich die Arbeit,welche durch eine so hundertfältige Wahl- und Gerichts-organisation nothwendig gemacht würde. Im Jahre 1868seien überhaupt 1271 hierher gehörige Nechtsstreitigkeitenvorgekommen, 186!) deren 1094. Von diesen Füllen seiendie meisten durch Contumazialerkenntniß, Zurücknahmeoder Vergleich erledigt worden. Zur wirklichen Erledigungdurch gerichtliches Erkenntniß (demnach als Material füreventuelle Schiedsgerichte) feien im Jahr 1863 im Ganzen172, im folgenden 155, durchschnittlich 14 Prozent übriggeblieben, und vou diesen habe die Hälfte nicht über5 Thaler Streitobjekt betragen. Abgesehen von dem Auf-wand, deu die Wahlanstalten und der Zeitverlust mit sichbrächten, seien noch die eigentlichen Gerichtskosten zu ver-anschlagen, welche z. B. bei dem Magdeburger Gewerbe-gericht jährlich 1450 Thaler, d. h. einen Kostenbetragvon 9 Thaler für den Fall ausmachen. Zu all demkomme noch der Zeitverlust, welcher die zu Gericht sitzen-den Arbeiter treffe. Freilich hoffe der Minister dadurchdie Strikes zu beseitigen; der Magistrat theile diese Hoff-uuug nicht; bei dem aknten Charakter der Verhältnissewerden die Arbeiter stets nach der einen Seite hin fort-gerissen, auch in ihrer Eigenschaft als Richter. Die Ge-werbegerichtc könnten nnr zweckdienlich sein für Streitig-