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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Zwölftes Capitel.

betreffenden Zweigen beschäftigt sind. Mundella lobt sehrden guten Erfolg, welchen die vielfach zur Anwendungkommende Praxis auf den Geist der Arbeiter ausgeübthabe. Das Mundella'sche Verfahren ist noch in verschie-denen anderen Gewerben und Grafschaften mit Erfolgnachgeahmt worden.

Das System des Grafschaftsrichters Nupert Kettle inWolverhamptvn, welches etwas weniger als das vorher-gehende von der Unterhauscommission begutachtet wor-den, scheint uns insofern den Vorzug zu verdienen, alses nicht blos auf die Hoffunug eiuer gemeinsam gesuchtenSchlußverstäudigung, sonderu auf eiuen Mechanismusbasirt ist, welcher zufolge vorausgegangenen Abkommenseinen gesetzlich erzwingbaren Schiedsspruch uach sich zieht.Vou den gemeinsam angewendeten Namen urbitl-Ätionuud ^onLilmtiori scheint der erstere mehr auf die ProzedurKettles, der letztere mehr auf die Mundellas zu passen.Des letztereil Einrichtung geht auf Einigung über Ver-abreduugeu, die für die Zukunft gelten sollen. KettlesEinrichtung entspricht einem Schiedsgericht über Anwen-dung eines vorausgenehmigten Vertrags. Kettle hat ineiuer kleineil Schrift selbst Näheres über fein Verfahrenberichtet. Ihr wörtlicher Inhalt verdiente die weiteste Ver-breitung. Hier ist nichts von der Deklamation, von demuureifen Pathos eines aufgeblasenen Weltverbesserers zufinden; aber um so mehr ein sprechender Beleg, daß manpraktisch wohlwollend uud nutzbringend sein kann, ohnedie Natur der Meuscheu oder gar einzelner Klassen zuvergöttern. Sehr hübsch fertigt Kettle unsere klugeuTheoretiker ab, welche vermeinen, man könne so ohneWeiteres durch gegenseitige Uebereinknnft künftige Markt-preise fixiren; kräftig weist er die sinn- und kulturwidrigen