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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Tchieds- und Einigungsämicv,

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Büchlein des betreffenden Reglements als Vertrag über-geben.

Für die Znsammensetzung des Gerichts schlägt Kettleauf Grund seiner Erfahrung von Wolverhampton eineZahl von je 6 der beiden Seiten vor und läßt diese ver-eint den Obmann wählen. Er führt eine Reihe vonFällen verschiedenster Natur auf, in welchen ein Schieds-spruch solchergestalt zu Stande gekommen und von beidenSeiten mit Wohlgefallen acceptirt worden sei.

Neben den Systemen Kettle und Mnndella wird aufenglischer Seite noch die sogenannte Lord St. Leonards-Act vom Anfang der 60er Jahre aufgeführt, deren sehrcomplizirte Anordnungen bezweckten, jedesmal auf Grundeiner an das Ministerium des Innern zu richtendenPetition von Arbeitgebern und Arbeitern eines gewissenBezirks amtliche Schiedsgerichte in Function zu setzen.Der Versuch ward nach wiederholten Berathungen imParlamente aufgegeben.

Es bleibt nur noch übrig, diesen deutschen und eng-lischen Vorgängen das Schlußgutachten der englischenUnterhaus-Commission über diesen Punkt beizufügen.Mehrheit und Minderheit, kühlere und heißere Freundeder Arbeiter, haben sich ausgesprochen. Beide stimmenaufs energischste in einem Punkt überein: daß das ganzeSchieds- und Einigungswesen auf fortdauernder Frei-willigkeit beruhen follte, fern von jedem Staatszwang,von jeder Staatseinmischung.

Wie weit stehen diese praktischen Männer, heißen sienun Mundella oder Kettle, Sir William Erle (Majori-tät) oder Frederik Harrison (Minorität) von dem selbst-gewissen Prophetenton, mit dem ein deutscher Sozial-gelehrter proklamirt, daß der ganze Arbeiter - und folglich