Druckschrift 
Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
244
Einzelbild herunterladen
 

244

Zwölftes Capitei,

auch Fabrikantenstand vom Staat einregimentirt werdenmüsse, damit die schiedsrichterlichen Entscheidungen unterdem Trommelschlag seiner Zukunftsmusik vollzogen werdenkönnten!

Das Mehrheitsgutachten der englischen Unterhaus-Commission beginnt damit, anzuerkennen, wie wünschens-wert!) es sei, Einrichtungen zu gründen behufs friedlicherAustragung unvermeidlicher Uneinigkeiten zwischen Arbeit-gebern und Arbeitern; auch habe dieser Gegenstand bereitsverschiedene Male die Aufmerksamkeit der Legislatur ge-fesselt. Immerhin will es der Commission nicht scheinen,daß irgend ein System von Zwangsschiedsamt (ari^ sMsmok oomxulsm-^ arditrätion) ausführbar sei, und lasse essich kaum denken, eine so fluctuirende Körperschaft wie dieArbeiter an irgend eine Entscheidung permanenten Cha-rakters zu binden. Die Frage der Lohnhöhe sei auch nichtin den französischen uud belgischeu Lonseils (lss pruä-liomine3 gelöst, welche man empfohlen habe. Wenn aberauch Zwaugsgerichte nicht ersprießlich, so verdienten dochdie Versuche Mundella's schon deßhalb volle Beachtungbeider Parteien, weil sie eine freundliche Sinnesweisezwischen Arbeitgebern und Arbeitern zuwege brächten.Vor Einführung von Mundella's System, acht oder ueunJahre zurück, seien Strikes in dem Strumpfwirkereigewerbevon Nottingham ein constantes Vorkommniß gewesen unddie bittersten und gehässigsten Gesinnungen hätten zwischenbeiden Seiten geherrscht. Sein Einigungsamt, sagt derBericht, ist zusammengesetzt aus sieben Arbeitgebern undsieben Arbeitern, je von den betreffenden Parteien er-wählt, und kommt regelmäßig einmal im Quartal zusam-men oder öfter auf Ansuchen von drei Mitgliedern. Eskann nicht im vollen Sinn ein Schiedsgericht genannt