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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Schieds- und Emiguugsämter,

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werden, svndern ist eben eher ein Einigungsamt (Lc>s.rckvk tüor>ei1ig.tion): ein Mittel, um Arbeitgeber und Arbeiterzusammenzubringen, welche in einer freundlichen Weiseüber Löhne und andere von Zeit zu Zeit auftauchendeFragen und Differenzen discutiren, um wo möglich zueiner friedlichen Verständigung zu gelangen. Die ent-scheidende Aufgabe ist eben, beide Theile von Angesichtzu Angesicht zusammenzubringen, um ihre Streitigkeitenzu besprechen, bevor ihr Sinn verbittert worden/

Es gehört aber zum Wesen des Systems, nach derMeinung des Begründers desselben, daß es ein frei-williges sei. Es herrscht dann nicht jene Eifersuchtoder jenes Mißtraue«, welches aufkommen möchte, wennsie sich im Voraus gebunden haben, ihre Sachen durchirgend ein Amt entscheiden zu lassen. Mundella gibt demGeist der Arbeiter ein gutes Zeugniß und versichert, daß,obgleich eiu gesetzlicher Zwang dem Institut nicht zu Ge-bote stehe, doch die Arbeiter sich als dem moralischenZwang desselben unterworfen ansehen.

Ein Gleiches wird von einem Mr. Hollins über eineähnliche Einrichtung in den Töpfereien St'affordshiresausgesagt.

Es drückt sich die Commission auch anerkennend ausüber das abweichende System des Grafschaftsrichters Kettlein Wolverhampton, ohne jedoch näher auf dasselbe einzu-gehen (siehe weiter uuten) und kommt rm Schlußpara-graphen ihres Hauptberichts noch einmal ausschließlich aufMundella's System zurück, als welches (im Gegensatz zuallen trügerischen Vorschlägen von Kooperation und indu-strieller Partnerschaft) ein schleunig, einfach und sicherwirkendes Auskunftsmittel darböte; solche Einigungsämtererheischten keine complizirte Organisation, keine neue