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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Zwölftes Capitcl,

Geschäftsmethode, keine Parlamentsacte, keine gesetzlicheMachtvollkommenheit, keine Strafbestimmungen, und dieCommission würde sich glücklich schätzen, wenn es ihr ge-länge, dieses System im Lande durch Empfehlung zu ver-breiten.

Das den li-säs vnions günstigere Minderheitsgut-achten weicht in diesen Punkten kaum von den An-schauungen der Mehrheit ab. Es legt mehr Gewicht alsdie Mehrheit auf voraus vereinbarte Arbeitsreglements(System Kettle), doch ebenfalls den stärkeren Nachdruckauf die Einigungsämter, welche überhaupt den Friedenzu erhalten haben.

Die Verbindung eines Codex von Arbeitsregeln undLöhnen auf Grund freier Vereinbarung zwischen Vor-stehern und Arbeitern einer Fabrik, und basirt auf einmit der Entscheidung streitiger Fragen betrautes Einigungs-amt, erscheint der Minderheit als die der Vollkom-menheit nüchstkommende Art der Lösung derArbeiterfrage, welche bis jetzt bekannt gewor-den. Erfahrung sei bis jetzt in diesen freiwilligen Insti-tutionen genug gemacht worden, und ihr Werth stehegeradezu als ein unschätzbarer da (tksir valus iZeemsto us inöstimadlö).Es scheint uus übrigens(schließt der Passus), daß diese Reglements undEinignugsämter ihrer ganzen Natur nach ansFreiwilligkeit beruheu und nicht den leisestenAustoß aufnehmen könne.n von irgend einergesetzgeberischen Quelle ans, welche die Ur-heber selbst (Kettle, Mundella, Hollins) ver-werfen (eaullot, isceive tke sli^test ctireotioii fi-om an)' legislative souroe).^

Hier ist gewiß ein klassisches Zeugniß gegeben gegen