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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Schied«- und Einigungsäintcr.

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Bewährtes erfunden, gestiftet und erprobt haben, wehrensich mit allen Kräften gegen gesetzlichen Zwang, erblickendas Lebensprinzip der Sache in dem ewig quillmden Bornfreier Selbstbestimmung der Betheiligten. Nur wer sich dieplatte Thorheit einer industriellen Staatsbrigade vorzu-stellen vermag, ein zünftig aufgestutztes Phalausterium, einchristlich germanisches Atelier national, der mag sich auchin eiu Zwaugseinigungsamt hineindenken, das er übrigensalsdann gar nicht mehr brauchte, dieweil der Herr nndStaat ja von oben alles zu commandiren vermöchte, Lohnund Arbeit, Gewinn und Verlust, Preis und Quantität.

Wenn im deutschen Reichstag das Bestrebeu aufge-treten ist, in das Gesetz über das Vereinswesen, d. h. überden Gewerkverein, den Keim zu gesetzlicher Einführungausgleichender Apparate zu legen, so sind die Urhebersolcher Vorschläge natürlich nicht von der thörichten Vor-stellung ausgegangen, daß hier ein vollständig wirksamer,gesetzlicher Einigungszwang auferlegt werdeu sollte oderkönnte. Was ihnen vorschwebte, war vielmehr zunächstdie Einbürgerung des Gedankens nnd in der Folge dieAnnäherung an das Ziel, welches Mundella als die besteWirkung seines Verfahrens schildert, nämlich die aus denthatsächlich auf Versöhnung ausgeheuden Begegnungenallmählich sich herausbildende Versöhnlichkeit der Geister.Der Unterschied liegt nur noch darin, daß nach unserendeutschen Vorschlägen das Gesetz als Anreger eintretensoll, in Ermanglung der in England vom Privatmannausgegangenen Initiative. Freilich konnte es nach derFassung sowohl der betreffenden Anträge, als der schließ-lich von der Commission angenommenen Formel aussehen,als sei etwas mehr beabsichtigt. Aber Niemand wird sichder Täuschung hingegeben haben, es reiche der Arm der