Druckschrift 
Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
254
Einzelbild herunterladen
 

254

Zwölftes Capitel,

in dem heutigen Treiben auf sozialem Gebiet insbesonderebeantworten. Wir halten es nicht für gut, politischeDesiderien in ein Gesetz zu schreiben, und seheu den Platzfür wünschenswerthe Anregung anderwärts, als im Codex.Ob etwas als Anregung wirken werde, bleibt in solchenFällen stets zweifelhaft; aber daß es als Gesetz herab-gedrückt wird, wenn es nicht wirkt, ist gewiß; uud zwi-schen dem gewissen Uebel und dem ungewissen Vortheil istdie Wahl nicht schwer. Die Versöhnungsbestrebungenauf richterlichem Gebiet sind alt und überall entwederbloßer todter Buchstabe gebliebeu oder wesenlose Formgeworden. Auch das französische Gesetzbuch von vorDreivierteljahrhunderten schreibt einen Sühneversuch vor,der jedem Prozeß vorausgehen soll. Man frage die Prak-tiker, was daraus geworden! Ein Stück Papier , sonstnichts! Niemals erscheint die Partei; sie schickt einenStrohmann, oder zahlt die Buße für die Umgehung desSchiedsgerichts. Leere Schreiberei, sonst gar nichts! Einähnliches Schicksal stünde jedem Zwangseinigungsamt bevor.

Unseres Erachtens verdient daher der ganze Gedanke,welche Form er immer annehmen möge, aus dem Vereins-gesetz ferngehalten zu werden. Muthige uud ausharrendeBemühung auf dem Boden der Industrie und des Vereins-lebeus mögen die vielleicht fruchtbaren Keime des Einigungs-wesens zu nützlicher Bedeutung emporziehen. Sehr großenErwartungen sich hinzugeben, scheint auch hier kaumräthlich. Trotz Mundella und Kettle wüthet der Kriegim englischen Arbeitsleben fort; und was will diese Er-fahrung auf englischem Gebiete besagen neben der Eigen-art des 1'ozialen Treibens auf dem Festland und besondersin Deutschland !

Auch in England hören wir viel von den verbitterten