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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Schlußbetrcichtuilg.

das zum Gegenstand deutlicher Erkenntniß, was uns imEingang der gegenwärtigen Betrachtungen als die Gesammt-empsindung der deutschen Staatsmänner und VolksvertreterAugesichts der ihnen zugemutheten Gesetzgebung entgegen-getreten war. Wir verstehen den tieferen Grund jenesdunklen Unbehagens und inneren Widerstrebend mit wel-chem das Ansinnen, ein letztes entscheidendes Wort überdiese inhaltsschweren Probleme auszusprechen, im jüngstenReichstag von beinahe allen Seiten aufgenommeu wurde.Wir können mit Bestimmtheit erklären, daß dieses Zauderndie eiuzige berechtigte Politik war gegenüber einer Auf-gabe, deren Umrisse immer unsicherer werden, je nähersie Herautritt.

Auch schwankte der engere Ausschuß, dessen Händendie Verlegenheit überliefert wurde, iu höchst bezeichuenderWeise hin und her zwischen zwei entgegengesetzten Lösungen,deren jede von ferne wie die bessere aussieht und derenjede in der Nähe als eine bedenkliche sich herausstellt.

' Von dem Augenblick an, da überhaupt die Einsichtsich Bahn gebrochen hatte, daß unter dem Namen derharmlosen Vereine thatsächlich ein Gesetz über Strikevereinevorliege, wollte es Einzelnen vorkommen, das beste sei,man fasse den Stier bei den Hörnern. Weg mit diesemverschwommenen, ins Leere greifenden Entwurf, hieß es:soll doch einmal das Wagniß vollbracht werden, so gehenwir ihn: lieber mit offenen Augeu und wohl angepaßtemRüstzeug zu Leibe. Machen wir, statt eines Gesetzes fürdas Krethi und Plethi der Vereine, ein besonderes Ge-setz über die privatrechtliche Stellung der Gewerkvereine.Haben wir nicht den englischen Brauch zum Zeugen, daßdies der > praktische Weg ist; nichts richtiger als solcheGelegenheitsgesetzgebung für ein genau ins Aug gefaßtes