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Anlage I.
2) die Zeitdauer desselben, insoferne diese auf eine bestimmteFrist beschränkt sein soll;
3) die Bedingungen des Ein- und Austritts, sowie der Aus-schließung von Mitgliedern;
4) die Art und Größe der Beiträge, welche die Mitgliederzu den Vercinszwecken in die Vereinskasse zu entrichtenhaben;
5) die Einsetzung eines Vorstandes, die Art seiner Wahl undseiner Legitimation, sowie der Wahl und Legitimationseiner Stellvertreter;
6) die dem Vorstande in der Leitung der inneren Vereins-Angelegenheiten zustehenden Befugnisse und die zum Be-hufe der Vertretung des Vereins nach Außen ihm ertheiltenVollmachten;
7) die Bestimmung der dem Vorstande dabei an die Seite zusetzenden Organe, im Fall der Verein sich überhaupt fürsolche entscheidet;
8) die Formen für die Zusammenberufung der General-Ver-sammlung, für die darin zu fassenden Beschlüsse, sowiedie Bedingungen für die Ausübung des Stimmrechts derMitglieder in derselben;
9) die Bezeichnung der Fälle, für welche die General-Versamm-lung ordentlicher Weise zu berufen ist;
10) die Bedingungen, unter welchen eine Abänderung derStatuten zulässig sein soll.Die zur Unterstützung von Kranken und Invalidenoder für die Begräbnißkasse oder zu anderweitigenUnterstützungszwecken erhobenen Gelder sind getrenntzu halten, zu buchen und zu verwalten und dürfen unterkeiner Bedingung zur Unterhaltung von Arbeitseinstel-lungen oder Aussperrungen oder zu anderen Zweckenals für welche sie erhoben worden sind, verwendetwerden.
Dem entsprechend findet eine jährliche oder perio-dische öffentliche Rechnungslegung über die Vercinnah-mung, Veranlagung und Verwendung der Gelder je nachden verschiedenen Vereinszwecken Statt und muß dieEinsicht in die Bücher des Vereins jeder Zeit und jeder