Druckschrift 
Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
275
Einzelbild herunterladen
 

Anlage I.

275

Bevor diese Anmeldung ordnungsmäßig bewirkt ist, kann dievorgekommene Aenderung Dritten vom Verein nicht entgegengesetztwerden.

8- is.

Der Borstand hat in der in den Statuten bestimmten Form dieGeschäfte zu führen, sowie seine Willenserklärungen abzugeben undfür den Verein zu zeichnen. Im Mangel einer statutarischen Bestim-mung findet die Zeichnung rechtsverbindlich nur durch sämmtlicheVorstandsmitglieder statt.

Bewirkt wird dieselbe dadurch, daß die Zeichnenden zu dem Namendes Vereins ihre Namens-Unterschriften nebst ihrer Eigenschaft alsVorsteher hinzufügen.

§. 19.

Die Befugniß des Vorstandes, den Verein nach Außen zu ver-treten, wird durch die in den Statuten enthaltene Vollmacht bestimmt.

Durch die innerhalb der Grenzen dieser Vollmacht im Namendes Vereins vom Vorstand abgeschlossenen Rechtsgeschäfte wird derVerein berechtigt und verpflichtet. Die darüber aufgenommenen Ur-kunden werden nach der Vorschrift des Z. 13 vom Vorstande ge-zeichnet. Im Falle nach den Statuten andere Organe des Vereinsbei Geschäftsabschlüssen mitzuwirken haben, wird der zustimmendeBeschluß derselben schriftlich in der geschäftsordnungsmäßigen Formdes betreffenden Organs der Urkunde beigefügt, und ist der Vorstandsür die Aechtheit dieses von ihm beizubringenden Beschlusses verant-wortlich.

Zur Legitimation des Vorstandes bei den das Hypothekenwesenbetreffenden und allen Geschäften, welche beglaubigte Akte erfordern,genügt ein Zeugniß des Gerichts, daß die darin bezeichneten Per-sonen demselben als Vorsteher des betreffenden Vereins vorschrifts-mäßig (K. 17) angemeldet sind.

§. so.

Zur Führung von Prozessen für den Verein, Einlegung vonRechtsmitteln und Abschließung von Vergleichen in denselben ist derVorstand, sofern die Statuten nichts Anderes festsetzen, ermächtigtund kann sich dabei durch anderweite Bevollmächtigte vertreten lassen.

Zur Behändigung von Vorladungen und anderen Zustellungen