Anlage II,
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3) die Genehmigung, Modifizirung oder Aushebung der vomCentralrath oder vom Anwalt in dringlichen Fällen etwa ge-troffenen Anordnungen; sowie überhaupt die Controle überdie Geschäftsführung und Leitung des Verbands-Organs;
-I) die Auslegung und Abänderung der Verbands-Statuten undVerbands-Bcschlüsse, sowie der Jnvalidenkassen-Statuten;
5) die Vertretung der allgemeinen Interessen der Gewerkvereinegegenüber den Arbeitgebern, den Behörden (insbesondere der ,Gesetzgebung) und dem Publikum;
V) die Einsetzung eines Verbands-Schiedsgerichts, und die Be-schlußfassung im Falle größerer Aussperrungen, Arbeitseinstel-' lungen und Geschäftsstockungen, sobald dieselben zur Zeit desVerbandstages bevorstehen oder stattfinden;
7) die Wahl und Absetzung des Verbands-Kassirers, der dreiVerbands-Revisoren und des Anwalts der deutschen Gewerk-vereine; eine Neuwahl derselben hat nur dann stattzufinden,wenn gegen dieselben gegründete Beschwerden vorliegen;
8) die Ausschließung solcher GeWerk- und Ortsvereine, welcheihre statutenmäßigen Verpflichtungen (Z. 4) nicht erfüllt haben;
9) die Anstrebung und Aufrechterhaltung eines internatio-nalen Bundes der sämmtlichen Gewerkvereine.
Die näheren Bestimmungen über Vorbereitung und Leitungdes Verbandstags enthält die vom Verbandstag genehmigte Geschäfts-ordnung.
Centralrath und Anwalt.§- 13.
Der Centralrath der deutschen Gewerkvereine hatseinen Sitz bis auf Weiteres zu Berlin , wo auch mindestens dieHälfte der Mitglieder, sowie der Anwalt, der Verbands-Kassirer undder Verbands-Controleur ihren Wohnsitz haben müssen.
Jeder zum Verbände gehörige Gewerkvcrein und selbstständigeOrtsverein, dessen Mitgliederzahl mindestens S00 beträgt, wähltunter seinen Mitgliedern 1 Mitglied des Centralraths; Gewerkvereineund Ortsvereine unter 500 Mitgliedern haben sich mit anderen Ver-einen, bis auf Höhe von S00 Mitgliedern, zur Ernennung einesCentralrathsmitgliedcs zu vereinigen. GeWerk- und Ortsvercine von1000—3000 Mitgliedern stellen 2, von 3000 bis 6000 3 und fürjede ferneren 2000 Mitglieder je I Centralraths-Mitglied.