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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Anlage II.

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betreffenden Commission an, zunächst ist die Bewerbung resp, der Vor-schlag von Vereins-Mitgliedern zu berücksichtigen und erst dann,Wenn geeignete Mitglieder nicht vorhanden, sind Nichtmitglieder an-zustellen. In Betreff der Entschädigungen und Vergütungen andie Mitglieder des Centralraths und die Verbands-Nevisoren bewendetes bei den durchschnittlichen Bestimmungen für die Gcneralräthe dereinzelnen Gewerkvereine.

§. 18.

Der Anwalt der deutschen Gewerkvereine nimmt zumCentralrath und zum Verbände eine analoge Stellung ein, wie derGeneral-Sekretär zum Generalrath und Gewerkverein. Derselbe istdemnach der eigentlich geschäftssührende Beamte des Verbandes, undhat insbesondere die Oberleitung der Agitation, des Verbands-Organsund der Jnvalidenkasse zu führen, den Verband und die Gewerk-vereinsbcwegung nach außen zu vertreten und den einzelnen Ge-werk- und Ortsvereinen, sowie denjenigen Arbeitern, welche sich zuOrts- und Gewerkvcreinen constituiren wollen, mit Nath Auskunft,wenn möglich und nöthig, mit Persönlichem Erscheinen hülfreichzu sein.

Ferner hat der Anwalt insbesondere die Gesetzgebung und Ver-waltung mit Bezug auf die Gcwerkvcreine und die Arbeiter-Interessengenau zu beobachten, und allen schädlichen Einflüssen entgegen zutreten. Endlich ist derselbe beauftragt, durch Sammlung der statisti-schen Ergebnisse aller einzelnen Gewcrkvereine ein Gesammtbild derdeutschen Arbeiter- und Gewerlvereinsverhältnisse zu schaffen, undalljährlich zu dem Verbandstage übersichtlich zusammen zu stellen,sowie auch über die äußere und innere Entwicklung der auswärtigenGewerkvereine zu berichten.

8- 19.

Der Anwalt hat keinerlei Machtbefugnis; zu selbstständigenAusgaben oder Anordnungen, soweit nicht der Verbandstag, resp.Centralratl) ihm solche ausdrücklich übertragen. Der Anwalt hatdaher soviel wie möglich in und durch den Centralrath und dessenCommissionen zu wirken, und jedenfalls bei allen wichtigen und prin-zipiellen Angelegenheiten die Ansicht und Zustimmung derselben ein-zuholen. Die Redaktion deS Vcrbandsorgans führt der Anwalt jedochauf eigene Verantwortung.

Bamb erger, Arbeiterfrage. lg