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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Anlage II.

Die Entschädigung des Anwalts und der Contrakt mit demselbenwerden im Auftrage des Verbanrstags von dem Centralrath festge-stellt. Bei plötzlichem Rücktritt oder Tod des Anwalts hat der Central-rath aus seiner Mitte einen Stellvertreter zu erwählen, welcher biszum nächsten Verbandstag fungirt.

Verbands-Finanzen.

§. 20.

Die Kosten des Verbandes werden durch einen Beitrag vonvierteljährlich höchstens 1 Sgr. Pro Kopf der Mitglieder der ver-bundenen GeWerk- und Ortsvcreine aufgebracht; die jedesmalige Höheder Beiträge innerhalb der gesteckten Grenze wird vom Verbandstagfestgesetzt. Diese Beiträge werden nach dcr, in den letzten Abschlüssenangegebenen Mitgliederzahl am Beginn jedes Quartals von den Schatz-meistern, resp. Ortskassirern an den Verbandskassirer eingesandt undgemäß den Vorschriften der Kassenordnung verwaltet. Nicht dieeinzelnen Mitglieder, sondern die GeWerk- und Ortsvereine als solchetragen die Beiträge.

Die Einnahmen des Verbandes dienen in erster Linie zur Ent-schädigung der Mitglieder des Centralraths, der Verbands-Nevisorenund Beamten, mit Einschluß des Anwalts, zur Betreibung der Agi-tation, zur Herstellung der Jahresberichte und anderer Drucksachen,und zur Subvention des Verbandsorgans, so lange dasselbe seineKosten noch nicht selbst deckt.

Die Jnvalidenkasse wird von der eigentlichen Verbandskassevollständig getrennt gehalten, wenn auch dieselben Beamten beideKassen verwalten und lontroliren. Eine Vermischung der Einnahmenund Ausgaben derselben ist demnach durchaus verboten.

Ergänzung

ju den Statuten des Mröandes dcr deutschen Hcwerkvereine, dieArtsveröände ketreffend.

§. 21.

Gemäß Beschluß des ersten ordentlichen Verbandstags der deut-schen Gcweriveteine <27.2V. August 1L7l) bilden die Ortsver-