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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Anlage II.

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consulenten, welcher mindestens einmal wöchentlich unentgeltlicheSprechstunde haben muß und durch ein Panschquantum aus derOrtsverbandskasse entschädigt wird. In kleinern Ortsverbänden, woselten Consultationen stattfinden, ist es besser, mit dem Nechtscon-sulenten das Honorar für jede Consnltation zu verabreden. DieFührung der Prozesse und die Annahme eines Anwaltcs hierzu bleibtSache der einzelnen Ortsvereine, jedoch ist eine Vereinigung überdie Person des Nechtsanwalts im Interesse aller Vereine sehr wün-schenswert!), sowie auch, daß die Consultation im Bureau des be-treffenden Rechtsanwalts stattfindet.

Beschwerden in Betreff der Nechtsconsultation sind an den Orts-verbands-Ausschuß zu richten und von diesem zu erledigen, event, istdarüber an den Centralrath zu appellircn <Z- 24).

Z. 36.

Die Bildung der Mitglieder soll durch gemeinschaftliche Vor-träge, Vorlesungen, Unterrichtstnrse (besonders anch im Zeichnenund in der Buchführung), Bibliothek und Lesezimmer erstrebt werden.Zu diesem Zwecke hat der Ortsvcrbands-Ausschuß sich entweder anbestehende Bildungsvereine, womöglich gegen Zahlung eines Pausch-quantums, anzuschließen, oder einen neuen Bildungsverein zu grün-den, resp, dazu mitzuwirken, oder endlich selbstständig durch gemein-same Vortragsabende <H. 33), Untcrrichtskurse :c. vorzugehen. FallsVorträge in den einzelnen Ortsvcreinen gehalten werden, ist derunentgeltliche Besuch aller übrigen Ortsvereins-Mitglicder, soweit derRaum dieß zuläßt, gestattet; auch ist ein gemeinsames Abkommenmit den vorhandenen Lehrkräften zu empfehlen.

Ge werkliche Untcrrichtskurse und die Beschaffung von Fach-büchern und Journalen, welche nur für einen einzelnen OrtsvereinNutzen bringen, werden von der Gemeinsamkeit ausgeschlossen, essei denn, daß der betreffende Ortsverein gegen besondere Bezahlungauch dieß dem Ortsverbands-Ausschuß übertragen will.

Bei dem Anschluß an bestehende Bildung-Vereine oder eine zugründende Centralisation behufs Bildungszwecke hat der Ortsverbands-Ausschuß dahin zu wirken, daß die Aufklärung über Politik undsoziale Frage nicht vernachlässigt werde, und daß überhaupt dieTendenz jener mit den Prinzipien der Gewcrkvereine nicht in Wider-spruch stehe.