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Anlage III.
Erlangung nnd Verlust der Mitgliedschaft.
s- 4.
Mitglied kann jeder Maschinenbau -Arbeiter werden. Auch Ar-beitgeber des Maschinenbau-GeWerks können von der Ortsversamm-lung aufgenommen werden. Mitgliedskandidaten, welche wegen einesentehrenden Verbrechens verurtheilt sind, bedürfen zur Aufnahmeder Zustimmung der Ortsversammlung; alle übrigen Arbeitnehmerwerden vom Ortsausschuß aufgenommen, gegen dessen Zulassungoder Zurückweisung jedoch an die Ortsversammlung appellirt wer-den kann.
s- S.
Jedes neue Mitglied hat bei der Aufnahme die Vereinsstatutenzu unterschreiben und ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. zu entrichten,wofür es das Statuten- und Quittungsbuch erhält, l
8- 6.
Verloren wird die Mitgliedschaft:1) durch schriftliche Austrittserklärung,
S) durch Nichterfüllung der statutenmäßigen Verpflichtungen,speziell durch Nichtzahlung der Beiträge während 6 Wochen;bei allgemeiner Arbeitslosigkeit kann die Orlsversammlungeine längere Stundung gewähren,
3) durch Begehung eines entehrenden Verbrechens und unmora-lischen Lebenswandels,
4) durch gänzliche Auswanderung aus Deutschland ,
5) durch den Tod.
In allen diesen Fällen haben die ausscheidenden Mitglieder,resp, deren Erben keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen unddie Vereinsleistungen. — Jeder Austritt ist vom Ortsausschuß derOrtsversammlung in nächster Sitzung mit den Gründen anzuzeigen;die Ortsversammlung hat in allen zweifelhaften Fällen die Ent-scheidung vorbehaltlich der Appellation an die Generalversammlung.
> Gewerlvcrein der deutschen Fabrik- und Handarbeiter: „Männliche Mit-glieder zahlen 6, weibliche 2>/z Sgr. Eintrittsgeld."