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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Anlage III.

Erlangung nnd Verlust der Mitgliedschaft.

s- 4.

Mitglied kann jeder Maschinenbau -Arbeiter werden. Auch Ar-beitgeber des Maschinenbau-GeWerks können von der Ortsversamm-lung aufgenommen werden. Mitgliedskandidaten, welche wegen einesentehrenden Verbrechens verurtheilt sind, bedürfen zur Aufnahmeder Zustimmung der Ortsversammlung; alle übrigen Arbeitnehmerwerden vom Ortsausschuß aufgenommen, gegen dessen Zulassungoder Zurückweisung jedoch an die Ortsversammlung appellirt wer-den kann.

s- S.

Jedes neue Mitglied hat bei der Aufnahme die Vereinsstatutenzu unterschreiben und ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. zu entrichten,wofür es das Statuten- und Quittungsbuch erhält, l

8- 6.

Verloren wird die Mitgliedschaft:1) durch schriftliche Austrittserklärung,

S) durch Nichterfüllung der statutenmäßigen Verpflichtungen,speziell durch Nichtzahlung der Beiträge während 6 Wochen;bei allgemeiner Arbeitslosigkeit kann die Orlsversammlungeine längere Stundung gewähren,

3) durch Begehung eines entehrenden Verbrechens und unmora-lischen Lebenswandels,

4) durch gänzliche Auswanderung aus Deutschland ,

5) durch den Tod.

In allen diesen Fällen haben die ausscheidenden Mitglieder,resp, deren Erben keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen unddie Vereinsleistungen. Jeder Austritt ist vom Ortsausschuß derOrtsversammlung in nächster Sitzung mit den Gründen anzuzeigen;die Ortsversammlung hat in allen zweifelhaften Fällen die Ent-scheidung vorbehaltlich der Appellation an die Generalversammlung.

> Gewerlvcrein der deutschen Fabrik- und Handarbeiter:Männliche Mit-glieder zahlen 6, weibliche 2>/z Sgr. Eintrittsgeld."