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Anlagc III.
berichten, und stellt Letzterer daraus die Arbeitsstatistik des Gewerk-vereins zusammen. — Alle Mitglieder, welche ihre Arbeit verlieren,haben dieß sofort dem Ortssekretär anzuzeigen, worauf Letzterer ent-weder am Orte selbst oder vermittelst der Bezirks- und General-sekretäre an anderen Orten den Arbeitslosen Beschäftigung zumüblichen Lohn zu verschaffen bemüht sein muß.
Allgemeine Bildung, gewerblicher Unterricht und Lehrlingswesen.
8. Sl.
Die Ortsausschüsse und der Generalrath sollen die Förderungder humanen Bildung unter den Mitgliedern auf alle Weise sichangelegen sein lassen. Bestehen an dem betreffenden Orte Arbeiter-bildnngs- oder Handwerkervereine, so sind die Mitglieder zur Be-theiligung an denselben aufzufordern, event, einen Zuschuß an denKosten des Unterrichts innerhalb der von der Generalversammlungzu steckenden Grenzen zu leisten. Bestehen solche Vereine nicht, sohat der Ortsausschuß die Gründung derselben zu veranlassen, resp,bei genügender Mitgliederzahl für geeignete Vorträge und Unterrichts-kurse für seine Mitglieder zu sorgen. Die Lehrerhonorare sollen inder Regel von den betheiligten Mitgliedern aufgebracht werden.
8- S2.
Die Ortsvereine und der Gewerkverein haben für Förderungauch des gewerblichen Unterrichts ihrer Mitglieder durch ge-eignete Kurse, Bücher, Modelle u. s. w. eifrig Sorge zu tragen, womöglich in Verbindung mit den Arbeiterbildungs- und Handwerker-vereinen, event, mit den Ortsvereinen verwandter Gewerke. DieHöhe der hierzu verwendbaren Geldmittel hat gleichfalls die General-versammlung pro Kopf der Mitglieder festzustellen.
- §. 53.
Desgleichen haben die Ortsvercine und der Gewerlverein dafürzu sorgen, daß das Lehrlingswesen zu Gunsten des GeWerkssowohl, als auch der Lehrlinge selbst verbessert werde. Ist das Ge-werk an einem Orte, in einer Gegend oder allgemein überfüllt, oderdroht eine solche Ueberfüllung, so hat der Gewerkverein durch allegesetzlichen Mittel, wie öffentliche Warnung, Vorstellung bei denArbeitgebern u. s. w. gegen Annahme neuer Lehrlinge zu wirken.