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Anlage VII.
Acte registrirte Union im Namen ihrer derzeitigen Vorstände
ein Grundstück von nicht mehr als einem Acre Landes kaufe odermiethe, und selbiges verkaufe, austausche, verpfände oder vermiethe;kein Käufer, Cessionar, Pfandleiher oder Pächter soll nöthig haben,die betreffende Berechtigung der Vorstände zu Verkauf, Vertausch,Verpfändung oder Vermiethung zu untersuchen, und der Empfang-schein der Vorstände soll als Entlastung für die daraus geschuldetenGelder dienen; und im Sinn gegenwärtigen Abschnittes soll jeglicherZweig einer Irscls Union als eine selbstständige Union betrachtetwerden.
8) Alles unbewegliche und bewegliche Eigenthum einer rcgistrirten?r«cle vnion soll auf Namen der Vorstände, während ihrer be-treffenden Amtsdauer in Gemäßheit der Bestimmung gegenwärtigerActe für den Gebrauch und Genuß der Oracle Union und ihrerMitglieder stehen :c.; und in allen Klagen, Prozessen, Vorladungenu. s. w., betreffend derartiges Eigenthum, soll besagtes Eigenthumals das der betreffenden Personen betrachtet werden, so lang sie ihrAmt eines Vorstandes bekleiden, und zwar als in eigenem Namenhandelnde Vorstände der Gracie Union ohne sonstige Qualifikation.
9) (Behandelt den Gerichtsstand der Vorstände).
10) Ein Vorstandmitglied soll nicht aufzukommen verpflichtetsein für die Zahlungsunfähigkeit, in welche irgend eine Oracle I5niongerathen könnte, sondern nur die von ihm wirklich für Rechnung derOracle Union empfangenen Gelder zu verantworten haben.
11) (Enthält die ausführliche Verpflichtung des Kassirers einerIracls Union, jederzeit Rechnung zu legen und die Befähigung derVorstände denselben jederzeit aus dieser Verpflichtung zu belangen.)
12) Wenn irgend ein Beamter, ein Mitglied oder ein sich alsMitglied einer Union ausgebendes Individuum oder dessen Stellver-treter, oder sonst wer durch falsche Vorspiegelung sich in Besitz derGelder oder Werthe u. s. w. einer l'racls Union setzt, oder solchebesitzend einen Theil derselben anders als statutengemäß verwendet,so soll der Gerichtshof für summarisches Versahren im betreffendenBezirk aus Klage irgend einer von wegen der ?iac1s Union auftre-tenden Person in summarischem Weg dem beklagten Beamten oderIndividuum auferlegen alle dergleichen Gelder, Werthe, Bücher u. s. w.der Irsllo Union auszuliefern und ihr den Betrag von unbefugterWeise verwendeten Geldern zurück zu erstatten und nach Ermessen