Anlag- VII.
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des Gerichts eine fernere Summe von nicht mehr als 20 Pftmdauszuzahlen: im Fall des Ungehorsams kann das Gericht die desselbenüberführte Person zu einer Gefängnißstrafe bis zu 3 Monaten mitoder ohne Zwangsarbeit verurtheilen vorbehaltlich anderweitiger nachdem Gesetz gestatteter strafrechtlicher Verfolgung.
Einregistrirung der 'krncle Ilnioos,
13) In diesem Betreff soll Folgendes gelten:
1) Ein Gesuch um Einregistrirung der li-säs Union auf Grundgegenwärtiger Acte und ihrer Statuten zusammen mit denTiteln und Namen der Beamten soll dem kraft gegenwärtigeinGesetz fungirenden Registrator eingesendet werden.
L) Der Registrator, wenn er die Gewißheit erlangt hat, daß dieIrsäv Union den gesetzlichen Vorschriften genügt hat, solldieselbe und ihre Statuten einregistriren.
3) Keine Iracle Union soll eingetragen werden unter einem Namen,der gleich lautet mit dem Namen einer bereits eingetragenen1>s,üe Union oder einen, Namen, der jenem anderen so ähnlichklingt, daß dadurch das Publikum oder die Mitglieder getäuschtwerden könnten.
4) Sofern eine ?rsäs Union, welche um Einregistrirung ein-kommt, schon seit länger als einem Jahre in Wirksanikeitwar, soll dem Registrator zuvor eine allgemeine Aufstellungder Einnahmen, Gelder, Werthpapiere und Ausgaben derbetreffenden Iracle Union in beglaubigter Form mit Aus-weis aller Einzelheiten eingereicht werden, gerade so, alswenn es sich um die jährliche allgemeine Rechnungsablagehandelte, welche nach einer späteren Bestimmung vorgeschrie-ben ist.
L) Der Registrator, wenn er eine solche "Irsäs Union einträgt,soll darüber ein Certificat ausstellen, welches Certificat, so-fern nicht nachgewiesen wird, daß es zurückgezogen oder ge-strichen sei, gesetzlichen Beweis liefern soll, daß die Vor-schriften gegenwärtiger Acte in Beziehung auf Eintragung er-füllt worden sind.
6) Einer von Ihrer Majestät Oberstaatssecretärc kann von Zeitzu Zeit Reglements erlassen, betreffend die auf Grund gegen-wärtiger Acte zu machenden Negistrirungen und betreffend