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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Anlage VN.

das jeweilige Siegel zum Gebrauch bei solcher Eintragung,ebenso betreffend die dabei zu beobachtenden Formalitätenund die Untersuchung der Urkunden, welche von dem Re-gistrator zu bewahren sind, zugleich auch wcgender Gebühren,welche hierbei zur Anwendung kommen.

14) Bezüglich der Statuten der zu registrirenden'Iraäe Unionsollen folgende Bestimmungen in Wirksamkeit treten:

1) Die Statuten einer jeden ?!-adö vnion sollen Bestimmungenenthalten über die verschiedenen Materien, welche in derersten gegenwärtiger Acte angehängten Formel erwähnt sind.

2) Ein Exemplar der Statuten soll von der l^-acls vnion Jeder-mann auf Verlangen gegen Zahlung von höchstens einemSchilling ausgeliefert werden.

15) Jede Iraüe Union, die unter gegenwärtiger Acte registirtist, soll auch ein eingetragenes Bureau haben, an welches alle Mit-theilungen adressirt werden können; wenn irgend eine registrirte Iraclsvnion sieben Tage in Wirksamkeit war, ohne ein solches Bureauzu haben, so soll dieselbe und jeder ihrer Beamten für jeden Tag,während dessen sie auf diese Weise in Wirksamkeit war, einer Strafebis zu fünf Pfund Sterling ausgesetzt sein.

Von dem Domicil eines solchen eingetragenen Bureaus und vonjedem darin vorkommenden Wechsel soll dem Registrator Meldunggemacht und dieselbe von ihm angemerkt werden; bis solche Meldunggegeben, ^soll die Iraäs Union als den Vorschriften gegenwärtigerActe nicht genügt habend angesehen werden.

16) Eine allgemeine Aufstellung der Einnahmen, Gelder, Werth-papiere und Ausgaben einer jeden registrirtcn Irsüs I7nion soll demRegistrator vor dem 1. Juni eines jeden Jahres eingereicht werdenund soll dieselbe erschöpfend die Activen und Passiven der betreffendenEpoche, die Einnahmen und Ausgaben während des vorausgegan-genen Jahres nachweisen; auch soll sie gesondert die Ausgaben inBeziehung auf jedes der verschiedenen Objecte der IrsSe Union nach-weisen, und soll sie ferner für jeden Zeitpunkt in jeder Form undmit Inbegriff jeder Einzelheit aufgestellt werden, wie der Registratorvon Zeit zu Zeit es verlangen möchte; und jedes Mitglied, wie jederDeponent bei solcher Irsäo Union soll berechtigt sein, von demSchatzmeister oder Schriftführer derselben ein Exemplar dieser Auf-stellung unentgeltlich zu verlangen.