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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Anlage VII.

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Gleichzeitig mit dieser allgemeinen Aufstellung soll dem Regi-strator Abschrift mitgetheilt werden von jeder Statuten-Veränderungund jedem Beamtenwechsel, welche im abgelaufenen Jahre stattgefundenhaben, nebst einem Exemplar der Statuten, wie sie zur betreffendenZeit in Geltung sind.

Jede Irscls vnion, welche eine der. ihr borgeschriebenen Ver-haltungsregeln vernachlässigt, sowie jeder im selben Fall sich befin-dende Beamte derselben unterliegt einer Strafe bis zu fünf Pfundfür jeden Verstoß.

Jede Person, welche absichtlich irgend einen falschen Posten oderirgend eine Auslassung in besagter allgemeiner Aufstellung oder inder Abschrift der Statuten oder Statutenverändcrungen macht oderzu machen anordnet, unterliegt einer Strafe bis zu fünfzig Pfund.

17) Die Registratoren der ?rienülz? Loeieties (Unterstützungs-Kassen) in England, Schottland und Irland sollen die Registratorenfür gegenwärtige Acte sein.

Die Registratoren sollen dem Parlament jährlich Bericht über die inVerfolg gegenwärtiger Acte von ihnen behandelten Geschäfte einreichen.

18) Wenn irgend Jemand in der Absicht irre zu leiten oder zubetrügen einem Mitgliede einer registrirten Iraäs Union oder einerPerson, die Mitglied zu werden wünscht, ein Exemplar von Statutenoder von Veränderungen von Statuten gibt, welches nicht zur Zeitdas geltende ist, unter dem Scheine als wenn dasselbe in Geltungwäre, oder als wenn keine anderen Statuten existirten, oder wennirgend Jemand in besagter Absicht dergleichen Statuten verabreicht, alswenn sie einer registrirten ?raäs Union angehörten, welche aber nichtregistrirt ist, so soll die betreffende Person damit als eines Vergehens(inisäeraeanor) schuldig gelten. (Art. 19, SO, 21, 22 behandeln dieVorschriften des Gerichtsverfahrens, welches bei den betreffenden Straf-verfolgungen in jedem der drei Königreiche zur Anwendung kommt.

23) Die Bezeichnung Irsäs Union bedeutet eine Verabredung,sei es vorübergehend oder bleibend, zur Regulirung der Beziehungenzwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, oder zwischen Arbeitgebernund Arbeitgebern, oder zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern,oder zur Auferlegung von einschränkenden Bedingungen auf die Füh-rung irgend eines Gewerbes oder Geschäftes, von solcher Natur, daßwenn gegenwärtige Acte nicht ergangen wäre, sie als eine gesetz-widrige Combination (Coalition) gegolten hätten, weil ein oder der