3S2 Anlage VII.
andere ihrer Zwecke zur Verhinderung des Verkehrs gereicht hätte;doch soll gegenwärtige Acte nicht berühren:
1) irgend ein Abkommen zwischen Gesellschaftern, betreffend ihreigenes Geschäft;
5) ein Abkommen zwischen einem Arbeitgeber und den von ihmbei bestimmter Arbeit beschäftigten Personen;
3) ein Abkommen in Beziehung auf den Verkauf der Kundschafteines Geschäfts oder auf die Unterweisung in irgend einemGewerbe, Geschäft oder Handwerk.
Formeln.
Erste Formel.
Ueber die Gegenstände, wegen deren die Statuten einer IraäsUnion Bestimmungen enthalten müssen:
1) Name der linile Union und Zusammenkunftsort für dieErledigung ihrer Geschäfte.
2) Die Gesammtheit der Gegenstände, für welche die ?raäsUnion errichtet wird, die Zwecke, zu denen ihre Gelder verwendetwerden sollen und die Bedingungen, unter welchen ein Mitglied zueinem daraus entspringenden Vortheil berechtigt sein soll, endlich dieGeldstrafen und Verwirrungen, welche einem Mitglied auferlegtwerden können.
3) Die Art, wie die Statuten zu Stande kommen, geändert,ergänzt und aufgehoben werden.
4) Eine Bestimmung, betreffend die Ernennung und Wider-rufung eines Verwaltungsraths, Vorstandes, Schatzmeisters undanderer Beamten.
6) Eine Bestimmung, betreffend die Veranlagung der Gelderund der jährlichen regelmäßigen Rechnungslegung.
6) Das Einsichtsrccht in die Bücher und Namen der Mitgliederder ?iÄäs Union zu Gunsten einer jeden an dem Vermögen derIraäs Union interessirten Person.
Zweite Formel.Maximuni der Gebühren.
L sli. <Z.
Für Einregistrirung der li-säe Union .... 1--
Für Einregistrirung von Statutenveränderung . . 0 10 —Für Einsichtsnahme der Urkunden......0 S 6