20 Der Vierte Tttul/
ketten/so inn-vnd vor bemelter Statt denen von Wienn GteuerbahreGründ/ vnd Häuser haben / dann auch bey denen übrigm VnsernLandöfürstlichen Stätt / vnd Märckten/ an bemelter Grund-Tax-Ordnung nichts verandern / jedoch zu einer durchgehenden Gleich-heit/ wie eö mit der Tax bey allen / vnd jeden Grundbüchern / auffdem gantzen Land / eö seyn dieselbe gleich Geist: oder Weltlichen Hm-schafften/vnd Grund-Herm zuegehörig/ ohne Vnterschied hinfüransolle gehalten (vnd ausser dessen weiter nichts gefordert werden) nach-folgende Taxaußgeworffen haben.
1. Für Abschreib-oder Abthue-Gelt von jeder Persohn 6. kr»
2. Einschreib-Gelt ingleichen von jeder Persohn 6. kr.z. Gewöhr-Gelt / eö seyn ain-oder mehr Persohnen darinnen be-griffen/wann dieselbige geben wird auff einen Hauß-Grund
i.fl.zo.kr.
Da eö aber ein Gewöhr ist auff ein Vberlendt i. fl.Von Anmeldung der überlebenden Persohn bey dem Grund-Buch zo.ke.
4. Für ein GewöhrAußzug / wann selbiger begehrt wird. 15. kr.
5. Für daö Pfund-Geldt/wann nemblich einVerandemng mit denen
Häusern/vnd Grund-stücken fürgehet/ wie oben/ in diesem Tb-tul/ bey dem sechsten S. vorgesehen/ von jedem Gulden z. kr.
6. Abfahrt-geldtvon d^ im
LM^gefMiMMM?ch------ ?.kr.
Von deme aber / was auß dem Land geführt wird / von jedemGulden 6. kr.
7. Einen Satz auszurichten/ vnd fürzumercken/vom Gulden 2. pf.
8. Für den gefertigten Satzbrieff/gebührt der Obrigkeit i.fl.zo.kr.
9. Für den Satz-Außzug/wann er begehrt wird/ Schreib-Geldt/
15. kr.
10. Einen Satz zu calliren der Henschafft 1. fl. zo. kr.1 i.Beschau-oderAußmarchSettul 18. kr.12. Beym Grund-Buch aufzuschlagen / oder nachzusuchen / wann
dasselbe nicht offen ist. 6' kr.
1 z. Verbott-Geldt. 18. kr.
14. Von einem Weingarten zu verschlagen 6. kr.
15. Von denen Geistlichen Persohnen/welche vnveranderliche Vor-
steher haben/so offt sich mit ihnen Veränderungen ereignen/Gewöhr-Geldt i.fl.
i6.Die