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52 Der Achte Tttuk.
cken / verhwrathen / verpfändten / verschaffen / vnd in all andere recht-liche Weeg (jedoch denen Leib-Gedingern an ihrem Leib-Gedingö-Recht vnnachtheilig) veräussern.
L. IO.
Was aber das Leib-Geding betrifft/kan selbiges dem Leibgedin-ger / ohne sein Wissen vnd Willen / oder sonsten gnugsambe Verwür-ckung/vor desscn Endschasst/weder durch ec>mra6t, noch letzten Wil-len/entzogen/noch auch von dem Aigenthumber / ober schon seinesverlassenen Leib-Gedings/nach beschlossenem Verlaß / über kurtz / oderlang selbst bedürfftig wäre / wieder zu ruck genommen werden.
L. ii.
Hingegen kan der Leib-Gedinger/ solch seine Leib-Gedings Ge-rechtigkeit/ohneVorwissen/ vnd Bewilligung deß Aigenthumbers/weder verkauffen/verschaffen / verwechsle« / verschencken/ verheyra-then/noch andern ferrersLeib-Gedingweiß überlassen/ noch in ainigandere Weeg veräußern; widrigen Falls er das Leib-Geding ver-würckt haben/vnd dasselbe demAigenthumber alsobalden wider Halm-gefallen seyn solle; es wäre dann diejenige Persohn / worauff derleyVerwendung von dem Leib-Gedingergeschicht / ein Mitbegriffenerdeß Leib-Gedings/ deme er seine Leib-Gedings Gerechtigkeit / auchohneVorwissendeßAigenthumbers/zuübergeben/wohlbefuegt.
§. 12.
Also mag er auch die Jährlichen Frücht/wann erwill/verkauffen/vndistnichtschuldig/dieselbe/demAigenthumbervorhero anzusagen/vnd vor andern erfolgen zu lassen.Gleichsfalls ist ihme Leib - Gedingerzugelassen/seine Gerechtigkeit/auch ohne Vorwissen deß Aigenthum-mers/Pfand-vnd Satz-Weiß zu verschreiben/ oder auch/so lang seinGerechtigkeit wehret/ein Dienstbarkeitdarauff zumachen / vnd zuge-dulten; doch alles künfftig dem Aigenthumber/ ohne Nachtheil/vndSchaden. Das Leib-Geding aber / so sich mit deß Leib - GedingersTodtfall endet/kan er durch letzten Willen niemand verschaffen / vndda es beschehe/ist es für sich selbst vngültig/ vnd solle dessen vngeacht/das Leibgeding entweder dem Aigenthumber/oderwemees sonsten/Vermög deß Leib-Geding-Brieffs gebührt / zuefallen.
§. i?.
Der Leib-Gedinger soll das/ ihme verlassene behaust-odervnbe-hauste Guet / in der Güte / wie er es empfangen/vnd da er sich mit dem
Aigen-